Mit Anführungszeichen kennzeichnet man einzelne Textteile. In der Regel markiert man auf diese Weise die direkte Rede oder die wörtliche Wiedergabe eines Zitats. Daneben können Anführungszeichen aber auch Werktitel oder ironischen Sprachgebrauch anzeigen. Man verwendet sie immer paarweise, d.h. zum einleitenden Anführungszeichen gehört ein Schlusszeichen.
Anführungszeichen (Regel 4)
»Wörtlich wiedergegebene Äußerungen«, so besagt die Regel, »kennzeichnet man vorne und hinten mit doppelten Anführungszeichen!« (Regel 4)
Sie riefen uns von weitem zu: »Kommt hierher!« Und dann noch einmal: »Hier liegt ein Schatz vergraben!«
»Das darf doch nicht wahr sein«, entfuhr es mir.
»Das darf doch nicht wahr sein!«, schrie ich auf.
»Kann das überhaupt wahr sein?«, fragte ich mich.
»Nein«, riefen sie aus, »das werden wir nicht tun!«
Punkt vor Schlusszeichen
Ein Punkt vor dem Schlusszeichen wird nur gesetzt, wenn die zitierte Äußerung vollständig wiedergegeben wird und am Schluss des Satzes steht. (Regel 4.1)
Kein Punkt: »Das darf doch nicht wahr sein«, seufzte ich.
Punkt: Ich seufzte: »Das darf doch nicht wahr sein.«
Damit steht der Punkt im Gegensatz zu den anderen Satzschlusszeichen am Ende eines Zitats, das nicht am Ende eines Satzes steht:
»Das darf doch nicht wahr sein!«, schrie ich auf.
»Kann das überhaupt wahr sein?«, fragte ich mich.
Ironie
In Anführungszeichen setzt man auch Werktitel oder ironisch gemeinte Ausdrücke. (Regel 4.2)
Wir lasen Dürrenmatts »Besuch der alten Dame«.
Dieser Parkettboden ist »echte Eiche«.
Zitat im Zitat
Wird innerhalb einer Redewiedergabe abermals etwas zitiert, kennzeichnet man es mit einfachen Anführungszeichen. (Regel 4.3)
Ada bemerkte spöttisch: »Dieser Parkettboden ist ›echte Eiche‹. Dass ich nicht lache.«
Der Wissenschaftler kam zum Schluss: »Diese ›Coolness‹ ist das Wesen der Jugendlichen der Neunzigerjahre.«